Zum Rechtsberatungsfeld Finance zählen die Gestaltung der Eigen- und Fremdkapitalausstattung von Unternehmen und Konzernen sowie die Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen und das Aufsichtsrecht der Finanzdienstleistungsinstitute (insbesondere der Leasing- und Factoring-Unternehmen) nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und der Zahlungsinstitute nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) einschließlich der jeweiligen Nebengesetze.
Beratungsbeispiel aus dem Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht
Factoring- und Leasingunternehmen müssen ab 2024 über zwei Geschäftsleiter verfügen. Die erforderliche Sachkunde und Leitungserfahrung von Geschäftsleitern wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht streng überwacht. Der externe Markt für Geschäftsleiter ist stark angespannt, so dass insbesondere kleine und mittlere Institute Schwierigkeiten haben, extern Geschäftsleiter zu rekrutieren.
KOCH berät und unterstützt diese Finanzdienstleistungsinstitute dabei, geeigneten Führungskräftenachwuchs im Unternehmen selbst zu finden, diesen so zu entwickeln und zu ertüchtigen, dass er die Geschäftsleiteranforderungen erfüllt.